Wärmepreisbremse beschlossen

28.12.2022

So kommen die Energiehilfen bei Verbrauchern und Unternehmen an
Am 15.12.2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen
Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Wärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).
Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis *). Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Entlastung erfolgt automatisch
Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Energieversorger vor dem 1. März.
Für die Energieversorger bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. Die Zahlungsläufe von tausenden Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. SchlauTherm wird alle vorhandenen Ressourcen einsetzten, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften Abrechnungen kommen sollte, werden diese selbstverständlich schnellstmöglich korrigiert. So sehr der Unmut an massiv gestiegenen Energiepreisen verständlich ist - Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.

*) Die ab Januar 2023 gültigen Wärmepreise der SchlauTherm sind auf unserer Internet-Seite unter "Unsere Preisblätter" finden.