Korrektur der Jahresverbrauchsabrechnung 2023

13.05.2025

Das Jahr 2023 war geprägt von hohen Energiepreisen bedingt durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Um die Bürger in dieser Situation zumindest teilweise zu entlasten, hat die damalige Bundesregierung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) beschlossen. In diesem Gesetz wurden Vorgaben gemacht, wie ein Wärmeversorger seinen Kunden einen Großteil des Verbrauchs zu einem vergleichsweise niedrigen Preis zu berechnen hat. Die Differenz zu dem regulären Preis kann der Wärmeversorger über eine Antragsverfahren vom Staat (KfW) wieder erhalten. Die Berechnung des Entlastungsbetrages der unseren Kunden bereits vorliegenden Abrechnung für das Jahr 2023 ist in einem Punkt nicht im Sinne des Gesetzes *). Dies führt dazu, dass die SchlauTherm GmbH aktuell keinen Erstattungsspruch mehr hat. Um noch die Erstattung von der KfW zu erhalten, ist eine Korrektur der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 erforderlich. Daher erhalten unsere Kunden im Mai 2025 eine korrigierte Abrechnung für das Jahr 2023.

In den meisten Fällen ist die Korrektur mit einer weiteren Gutschrift für unsere Kunden verbunden. Wir können diese Gutschrift jedoch erst dann auszahlen, wenn wir die entsprechenden Mittel von der KfW erhalten haben. Dies kann sich bis ins dritte Quartal 2025 hinziehen. In wenigen Fällen ergibt sich bei der Korrektur eine Nachzahlung. Den Betrag und das Zahlungsziel ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


*) Die Bezugsgröße für die Erstattung ist nicht der Verbrauch für das Jahr 2023 sondern der in 2021 geschätzte Verbrauch für das Jahr 2022.